KENNZEICHNUNG VON PAKETEN
ÜBERBLICK
Beim Transport gefährlicher Güter ist eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung der Verpackungen entscheidend für die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften. Auf dieser Seite finden Sie Richtlinien auf der Grundlage der ADR-Vorschriften zu den erforderlichen Kennzeichnungen, die auf Versandstücken mit gefährlichen Gütern vorhanden sein müssen.
WICHTIGE KENNZEICHNUNGSANFORDERUNGEN
UN-Nummer und -Buchstaben:
- Auf jeder Verpackung, die gefährliche Güter enthält, muss die UN-Nummer, der die Buchstaben „UN“ vorangestellt sind, deutlich und dauerhaft angebracht sein.
- Die UN-Nummer und die Buchstaben „UN“ müssen mindestens 12 mm hoch sein. Bei kleineren Verpackungen (30 Liter Fassungsvermögen oder weniger oder 30 kg maximales Nettogewicht) und bei Flaschen (60 Liter Wasservolumen oder weniger) sollten die Markierungen mindestens 6 mm hoch sein. Bei sehr kleinen Packstücken (5 Liter oder 5 kg oder weniger) sollte die Kennzeichnung eine angemessene Größe haben.
- Bei unverpackten Artikeln muss die Kennzeichnung auf dem Artikel, seiner Halterung oder auf seinem Transport-, Lager- oder Startgerät angebracht sein.
Sichtbarkeit und Langlebigkeit:
- Alle erforderlichen Markierungen müssen gut sichtbar und lesbar sein.
- Die Markierungen müssen den Witterungseinflüssen standhalten, ohne ihre Wirksamkeit wesentlich zu beeinträchtigen.
Besondere Kennzeichnungen für Bergungsverpackungen:
- Bergungsverpackungen müssen mit dem Wort „SALVAGE“ in einer Höhe von mindestens 12 mm gekennzeichnet sein.
Kennzeichnung auf IBC und Großverpackungen:
- Großpackmittel (mehr als 450 Liter Fassungsvermögen) und Großverpackungen sollten auf zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden.
BESONDERE KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN
Umweltgefährdende Stoffe:
- Versandstücke, die Stoffe enthalten, die die Kriterien für umweltgefährdende Stoffe gemäß Abschnitt 2.2.9.1.10 erfüllen, müssen dauerhaft mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe versehen werden.
Lithium-Batterie Marke:
- Versandstücke, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, müssen mit der entsprechenden UN-Nummer und einem speziellen Lithiumbatteriesymbol gekennzeichnet sein.
Orientierungspfeile:
- Packstücke, die eine bestimmte Ausrichtung während des Transports erfordern, müssen mit Ausrichtungspfeilen an zwei gegenüberliegenden vertikalen Seiten gekennzeichnet werden.
- Die Pfeile sollten gut sichtbar und der Größe des Pakets angemessen sein.
Umverpackungen:
- Umverpackungen, bei denen die Originalmarken nicht sichtbar sind, müssen mit dem Wort „OVERPACK“ gekennzeichnet sein und alle anwendbaren Marken und Etiketten gemäß den ADR-Vorschriften wiedergeben.
- Umverpackungen mit Packstücken, die eine Orientierungsmarkierung benötigen, müssen mit Orientierungspfeilen versehen sein, sofern die Originalmarkierungen nicht sichtbar sind.
KONTAKTINFORMATIONEN
Für weitere Informationen oder spezielle Anfragen bezüglich der Verpackungskennzeichnung kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: +371 22328877
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